Entlang der Unter- und Außenweser sowie auch der Jade sind Radaranlagen platziert. Sie ermöglichen die lückenlose Überwachung des Schiffsverkehrs, aber auch eine unterstützende Beratung der Schiffsführung.
Jedes meldepflichtige Fahrzeug (auch kleinere sogenannte „Freifahrer“ ohne Seelotsenden) bekommt bei der Meldung von der Revierzentrale ein sog. „Mitlaufzeichen“. Es wird elektronisch ans Radarecho „geheftet“ wird, sodass dieses Fahrzeug ab sofort auf seiner Reise durchs Revier eindeutig identifizierbar ist. Da die meisten Fahrzeuge heute mit AIS ausgerüstet sein müssen und ihre Daten (Schiffsnamen, etc.) selbständig übertragen, können die Echos der Fahrzeuge nun auch meistens ohne deren Mitwirkung mit den dazugehörigen Schiffsdaten korreliert werden.
Die Radarberatung von Land aus erfolgt
• bei Nebel bzw. schlechter Sicht
• für übergroße Fahrzeuge ab einer Länge von 270 m
• für Fahrzeuge ab einem Frischwasser-Tiefgang von 10,70 m
• wenn das Lotsenstationsschiff sich wegen schlechten Wetters auf Innenposition befindet
• wenn wegen Eisgang die Fahrwassertonnen eingezogen worden sind
• auf Anforderung
auf den folgenden UKW Sprechfunkkanälen der WESER
• zwischen Tonne 3a/4a und Tonne 19/22: Kanal 22 („Alte Weser Radar“)
• zwischen Tonne und Tonne 37/38: Kanal 2 („Hoheweg Radar“)
• zwischen Tonne 37/38 und Tonne 47/48: Kanal 4 („Robbenplate Radar“)
• zwischen Tonne 47/48 und Tonne 61/Geestemünde: Kanal 7 („Blexen Radar“)
sowie auf der JADE
• zwischen Tonne 3/4 und Tonne 33/34: Kanal 63 („Jade Radar“)
• zwischen Tonne 33/34 und altem Vorhafen: Kanal 20 („Jade Radar“)
Bei schlechter Sicht werden grundsätzlich alle Fahrzeuge beraten, die dies wünschen.
Die Beratung übergroßer Fahrzeuge, von Schiffen mit großem Tiefgang und insbesondere von Wegerechtschiffen stellt eine Unterstützung für die Bordlotsenden dar. Ihnen wird beispielsweise die Kommunikation mit anderen Schiffen, die seine sichere Passage behindern könnten, abgenommen. Gleichzeitig wird durch die Radarberatung über UKW laufend die gesamte Schifffahrt im Revier informiert.
Das Radarbild in der Revierzentrale ist digital aufbereitet und sowohl mit einer Radarlinie (sie fällt in Bereichen mit Richtfeuerlinien mit diesen zusammenfällt) sowie mit dem tiefer gebaggerten Teil des Fahrwassers, der sogenannten Trasse, grafisch hinterlegt. Der Landradarlotsenden können daher ihren Kollegen:innen an Bord stets hinreichend genau mitteilen, wo sie sich – bezogen auf diese Fahrwassermerkmale – befinden.
Liegt das Lotsenstationsschiff auf Innenposition, ersetzt für kleinere, aber lotsenannahmepflichtige Schiffe quasi notgedrungen auf dem ersten Stück Außenweser die Annahme eines Bordlotsen bzw. einer Bordlotsin. Diese Schiffe sind – im Gegensatz zur Radarberatung bei Nebel – verpflichtet, die Radarberatung anzunehmen, bis sie einkommend entweder eine/n Seelotsende/n auf Innenposition an Bord nehmen können, oder ausgehend die seewärtige Grenze des Lotsbezirkes erreicht haben und ohne Lotse bzw. Lotsin weiter fahren dürfen.
Die Radarberatung der Seelotsen ist stets eine Unterstützung des Verkehrs und keine Verkehrslenkung!