Lotsenstationsschiff: Außenposten auf See
Für unsere beiden Lotsbezirke Außenweser und Jade liegt ein Lotsenstationsschiff als schwimmende Lotsenstation im Bereich der Leuchttonne “3/Jade 2”. Hier werden die Seelots:innen zu den einkommenden lotsenpflichtigen Schiffen versetzt bzw. bei ausgehenden Schiffen wiede rausgeholt. Dafür kommt – abhängig vom Freibord des Schiffes – entweder ein unsinkbares Lotsenboot der sogenannten Kraken- Klasse oder ab einer Freibordhöhe von 3 m ein SWATH-Lotsentender zum Einsatz.
Auf der Jade erfolgt in diesen Fällen das Ausholen und Versetzen mit einem Lotsenversetzschiff von Wilhelmshaven asu im Bereich “Minsener Oog”.
Weser: Bremerhaven
In Bremerhaven endet unser Seelotsenrevier an der Weser.
Für die weiter weseraufwärts nach Nordenham, Brake oder Bremen fahrenden Schiffe findet in Höhe der Geestemündung ein Wechsel mit den Kolleg:innen der Lotsenbrüderschaft Weser I statt. Dafür stehen uns die am Lotsenhaus liegenden Versetzschiffe WESERLOTSE und VISURGIS zur Verfügung. Kommen die Schiffe auslaufend die Weser herunter, geht es entsprechend andersherum.
Schiffe, die die Häfen in Bremerhaven anlaufen, übergeben wir an der Hafengrenze an die Kolleg:innen der Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven. In Bremerhaven liegende Schiffe, die in Richtung offene See gelotst werden müssen, werden natürlich von Land aus oder in den Schleusen besetzt.
Jade: Wilhelmshaven
Die lotspflichtigen Schiffe, die in die Jade einlaufen, haben Wilhelmshaven zum Ziel. Rechtzeitig vor Erreichen der Hafenanlagen wird mit einem Versetzschiff eine Hafenlotsin bzw. ein Hafenlotse unserer Brüderschaft versetzt. Die von Wilhelmshaven auslaufenden Schiffe werden immer von Land aus besetzt. Die Hafenlotsenden werden vom Versetzschiff nach Verlassen des Hafens ausgeholt, die Seelotsenden dann am Lotsenstationsschiff.
Lotsverordnung
Die Details des Versetzsystems sind in der Weser/Jade-Lotsverordnung geregelt. Darin ist auch eine Interpolationsregel hinsichtlich der Lotsenannahmepflicht enthalten. Über- und Untermaße bei Länge und Breite können danach in gewissen Grenzen verrechnet werden.
Download Lotsverordnung: Weser_Jade_Lotsverordnung_2003